Waffen zu Hause aufbewahren – Rechtliches & Tipps

Um Ihre Waffen ordnungsgemäß und vor allem sicher zu lagern, benötigen Sie einen Waffenschrank der Widerstandsklasse 0 oder 1. Foto: © Man888 / stock adobe

Ob Waffensammler, Sportschütze, Jäger oder Polizist – jeder, der die Erlaubnis zum Waffenbesitz hat, muss für eine ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung sorgen. Wir zeigen Ihnen im folgenden Artikel, worauf Sie dabei achten müssen und welche rechtlichen Regelungen einzuhalten sind.

Warum sichere Aufbewahrung so wichtig ist

Es gibt eine ganze Reihe guter Gründe, warum Waffen auf jeden Fall sicher aufbewahrt werden sollten. Falls in Ihrem Haushalt Kinder leben, ist das auch eine Frage der Sicherheit. Zu einem familienfreundlichen Wohnkonzept gehört dann garantiert auch eine Möglichkeit, Handfeuer- und andere Waffen so aufzubewahren, dass Kinder sie auf keinen Fall in die Hände bekommen können.

Neben den Gefahren eines Unfalls mit tödlichen Folgen kann eine leicht zugängliche Waffe aber auch noch andere Folgen haben. Zwar hat es in Deutschland bislang bei Weitem nicht so viele Fälle dieser Art gegeben. Doch ein Amoklauf an einer Schule kann nur geschehen, sofern der betreffende Schüler irgendwie an die dafür notwendigen Waffen gelangt ist. Ein schlecht gesicherter Waffenschrank kann da schon ausreichen.

Zahlen des Bundeskriminalamts zur Folge, ist die Waffenkriminalität in Deutschland generell in den letzten Jahren angestiegen. Falls Sie im Fall eines Einbruchs Waffen leicht zugänglich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus haben, ist die Gefahr, dass mit diesen Waffen demnächst ein Verbrechen verübt werden könnte, besonders hoch. Deshalb

stellt der Gesetzgeber (angemessen) hohe Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Waffen.

Überblick über gesetzliche Regelungen in Deutschland zur Aufbewahrung von Waffen

Maßgeblich für die rechtmäßige Aufbewahrung von Waffen in Deutschland ist das Waffengesetz (WaffG). § 36 WaffG regelt dazu alles Wichtige. Hier wird festgehalten, dass der Besitzer von Waffen oder Munition dafür sorgen muss, dass diese nicht abhandenkommen oder von Dritten entwendet werden können. Eine sehr gute Möglichkeit, eine entsprechend sichere Aufbewahrung zu garantieren, ist ein hochwertiger Waffenschrank.

Auch hier gibt es bestimmte Anforderungen. So müssen Schusswaffen seit der Verschärfung des Waffengesetzes im Jahr 2017 heute in einem robusten Waffenschrank aufbewahrt werden, der einen Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 hat. Nur Waffenbesitzer, die ihre Waffen und den dazugehörigen Aufbewahrungsschrank bereits vor dem 06.07.2017 hatten, dürfen noch immer A- und B-Schränke für die Lagerung von Waffen verwenden.

Mit der Verschärfung der Bestimmungen zur Sicherheit von Waffenschränken ist allerdings auch das Verbot, Munition und Waffen im gleichen Schrank zu lagern, entfallen. Es ist allerdings wichtig, die Munition dann noch einmal in einer eigenständigen verschließbaren (Stahlblech)-Box zu lagern. Diese Box sollte beispielsweise über ein Schwenkriegelschloss oder einen vergleichbaren Schließmechanismus verfügen.

§ 36 WaffG legt neben den allgemeinen Dingen zur Aufbewahrungspflicht auch fest, dass ein Bürger, der eine Waffe besitzen möchte, der zuständigen Behörde nachweisen muss, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und ein entsprechend sicherer Waffenschrank vorhanden ist. Die zuständige Behörde ist berechtigt, die sichere Lagerung von angemeldeten Waffen jederzeit im Rahmen einer entsprechenden Inspektion zu prüfen.

Während einer solchen Prüfung würden die Mitarbeiter der Waffenbehörde folgendes unter die Lupe nehmen:

  • Verfügt der Waffenschrank über den notwendigen Widerstandsgrad?
  • Sind alle in der Waffenbesitzkartei eingetragenen Waffen vorhanden und sind diese in den richtigen Schränken verstaut?
  • Wird in A- und B-Schränken, soweit diese noch genutzt werden, eine Kreuzaufbewahrung sichergestellt?
  • Sind alle gefundenen Waffen wirklich vollständig entladen?

Praktische Tipps zur sicheren Aufbewahrung

Welcher Waffenschrank ist der Richtige?

Die Wahl des richtigen Waffenschranks hängt eng mit der Frage zusammen, wie viele Waffen Sie aufbewahren wollen. Im Waffenrecht wird zwischen drei Arten von Waffenschränken unterschieden.

  1. Waffenschränke der Widerstandsklasse 0 mit einem Gewicht unter 200 kg

Hier darf eine unbegrenzte Zahl von Langwaffen gelagert werden. Außerdem eine unbegrenzte Menge an Munition – vorausgesetzt, diese ist zusätzlich in einem gesicherten Behältnis untergebracht. Allerdings dürfen in diesem Schrank nur max. 5 Kurzwaffen aufbewahrt werden.

  • Waffenschränke der Widerstandsklasse 0 mit einem Gewicht über 200 kg

Auch hier können Sie unbegrenzt viele Langwaffen und unbegrenzt viel Munition lagern. Die Zahl der Kurzwaffen in einem solchen Schrank ist auf max. 10 begrenzt.

  • Waffenschränke der Widerstandsklasse 1

Hier gibt es keine Einschränkungen – auch nicht für die Zahl der Kurzwaffen, die Sie hier aufbewahren möchten.

Aufstellort und Verankerung

Stellen Sie Ihren Waffenschrank am besten an einem Ort auf, an dem man ihn nicht sofort sieht. Wenn der Schrank weniger als 1.000 kg wiegt, sollte er außerdem im Boden oder in der Wand verankert werden. So können Sie vermeiden, dass Einbrecher einfach den ganzen Waffenschrank mitnehmen und ihn dann in Ruhe irgendwo knacken, wo sie die notwendige Zeit und das erforderliche Werkzeug haben. Im Idealfall steht Ihr Waffenschrank zusätzlich in einem abschließbaren Raum, in dessen Tür ein Schließzylinder mit einer hohen Sicherheitsstufe verbaut wurde.

Wo lagert man am besten den Schlüssel?

Der Schlüssel zu Ihrem Waffenschrank gehört nicht ans Schlüsselbrett. Diesen sollten Sie im Idealfall in einem separaten Safe verwahren, den Sie wiederum gut versteckt positionieren. So können Sie sicherstellen, dass niemand an den Waffenschrank kommt, der nicht Ihre ausdrückliche Erlaubnis hat, diesen zu öffnen.

Häufige Fehler vermeiden

Es gibt zwei Fehler, die Waffenbesitzern schnell unterlaufen können. Diese gilt es allerdings zu vermeiden, wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, Ihre waffenrechtliche Erlaubnis zu verlieren und/oder ein hohes Bußgeld zu bezahlen.

Zum einen ist es zwar inzwischen erlaubt, Munition und Waffen in einem Schrank aufzubewahren – die Munition muss aber noch einmal zusätzlich in einem verschlossenen Behältnis gesichert sein. Was mindestens genauso wichtig ist: Sie dürfen keine geladenen Waffen in Ihrem Waffenschrank lagern.

Darüber hinaus ist es sehr wichtig darauf zu achten, dass kein Unbefugter Zugriff auf die Waffen bekommt. Egal ob ein Verwandter, Freunde oder der Ehepartner (wenn dieser nicht auch eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis hat).

Fazit

Um Ihre Waffen ordnungsgemäß und vor allem sicher zu lagern, benötigen Sie einen Waffenschrank der Widerstandsklasse 0 oder 1, einen Safe für den Waffenschrankschlüssel und eine verschließbare Box oder Kassette für Ihre Munition. Richtig aufgestellt und korrekt verschlossen bietet ein solcher Waffenschrank Ihren Waffen einen guten Schutz vor dem Zugriff unbefugter Dritter.

Verfasst von hajo